Teilnahmebedingungen Gewinnspiel „Zuckerguss Schürze“
§ 1 Allgemeines
1. Das Gewinnspiel wird von der Presse-Druck- und Verlags-GmbH Verlag der Augsburger Allgemeinen gemeinsam (nachfolgend: „PD“) veranstaltet. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen möglich.
2. Das Gewinnspiel läuft nur vom 15.09.2023 bis 17.09.2023, 23.59 Uhr.
§ 2 Teilnahmebedingungen
1. Teilnehmen können alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen, die einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und die über 18 Jahre alt sind. Ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiter der Presse-Druck- und Verlags-GmbH Verlag der Augsburger Allgemeinen sowie deren Angehörige und Mitarbeiter sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gleiches gilt für Gewinnspielclubs und Teilnahmen durch automatisierte Gewinnspieldienste.
2. Die Teilnahme ist exklusiv für Abonnenten des Zuckerguss-Newsletters.
3. Für die Teilnahme ist das Teilnahmeformular auf der Seite https://augsburger-allgemeine.de/63213606 auszufüllen und abzuschicken.
4. Die Teilnahme ist kostenlos.
5. Die Teilnahme ist nur innerhalb der genannten Frist möglich. Das Absenden des Formulars muss innerhalb der Teilnahmefrist erfolgen und ist entscheidend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6. Mehrfachteilnahmen sind ausgeschlossen.
7. Die Teilnahme erfolgt freiwillig.
8. Sie können auch per E-Mail an digitalservice@augsburger-allgemeine.de teilnehmen. Als Betreff schreiben Sie bitte Gewinnspiel Zuckerguss-Newsletter.
§ 3 Gewinn
1. Verlost werden drei Zuckerguss Schürzen.
2. Der oder die GewinnerIn wird per Los ermittelt. Eine Auszahlung des Gewinns in bar ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht umtauschbar, auszahlbar oder übertragbar. Der Gewinner wird von der Presse-Druck- und Verlags-GmbH Verlag der Augsburger Allgemeinen informiert.
3. Der oder die GewinnerIn wird per E-Mail benachrichtigt.
4. Meldet sich der oder die GewinnerIn nicht binnen 5 Tagen auf die Gewinnmitteilung, verfällt der Gewinn ersatzlos.
5. Bei Preisen von Drittanbietern (Sponsor) gilt: Der Gewinner kann den jeweiligen Gewinn beim jeweiligen Drittanbieter einlösen. Der Veranstalter übernimmt für den Drittanbieter lediglich die Auslobung des Gewinns. Eine eigene Verpflichtung übernimmt der Veranstalter diesbezüglich nicht. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet nicht für die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung.
Die Gewinner erklären sich mit ihrer Teilnahme am Gewinnspiel einverstanden mit der unentgeltlichen Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Bereithaltung zum Abruf ihrer Namen im Rahmen der Berichterstattung zum Gewinnspiel im Internet unter www.augsburger-allgemeine.de, im Zuckerguss Newsletter und in den Print-Ausgaben der Augsburger Allgemeinen.
§ 4 Haftung
1. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter, die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel stehen, sind – innerhalb des gesetzlich zulässigen – unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter hätte vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetzliche Pflichten verletzt. Schäden an Körper, Leben und Gesundheit bleibend davon unberührt. 2. Ferner haftet der Veranstalter nicht für Schäden jeglicher Art aus der Beteiligung am Gewinnspiel. 3. Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. der Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, (versuchte) Manipulation etc., vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Wenn die Voraussetzungen für einen Ausschluss vorliegen, können Gewinne auch nachträglich aberkannt oder zurückgefordert werden. Aus dem Ausschluss bei Vorliegen berechtigter Gründe entstehen keinerlei Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter.
§ 5 Datenschutz
Die Daten der Teilnehmer werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet und anschließend gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.
§ 7 Gerichtsstand/ anwendbares Recht
1. Bei Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters (Augsburg) vereinbart. 2. Soweit der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Veranstalters ebenso als Gerichtsstand vereinbart.
§ 8 Sonstiges
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen auszusetzen und/oder abzubrechen.